Anfragen zu Prüfterminen

Die Prüftermine für den Erwerb der Fahrerlaubnis werden ausnahmslos nach dem Abschluss der vollständigen Ausbildung bei der Prüfungsorganisation angefragt und ausschließlich von dieser vergeben. Dies bedeutet für die

Theorieprüfung: die vollständige Teilnahme an 12 Unterrichtseinheiten des Grundstoffes (Themen 1-12) und 2 Unterrichtseinheiten des Zusatzstoffes (Themen 13-14) müssen nachgewiesen werden. Die Leistungsentwicklung muss eindeutig ersichtlich sein. Ein Indikator dafür ist die prozentuale Auswertung der zur Verfügung gestellten LernApp.

praktische Prüfung: ausschließlich der Ausbilder entscheidet über die Vorstellung zur praktischen Prüfung. Die gesetzlichen Vorgaben müssen erfüllt und nachweisbar sein. Die Vorstellung zur Prüfung auf Drängen von Anwärtern finden in der Planung keine Berücksichtigung.

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